Natürlich ist unser Orden an Friedensabkommen mit anderen klingonische Flotten interessiert.Wir haben jedoch auch gewisse Vorstellungen, wie so ein Abkommen aussehen sollte.
Sofern eurer Orden oder Flotte uns also ein Friedensabkommen vorschlagen möchte, wollen wir als erstes wissen, ob sich eurer Orden mit irgendeiner anderen Flotte im Krieg befindet oder ein solcher Krieg bevorsteht.
Nun zum wesentlichen. Wir stellen folgende Bedingungen an ein Friedensabkommen:
FRIEDENSVERTRAG
§ 1 – Angriffe auf Member der mit uns verbündeten Flotte Kein Member der einer Flotte darf ein Mitglied einer Bündnis-Allianz angreifen. Sollte es versehentlich dennoch zu einem Angriff kommen, dann wird die Sache zuerst auf Ebene der Diplomaten geklärt und nicht eigenmächtig durch die betroffenen Spieler. Sollte es auf diplomatischem Weg zu keiner Einigung kommen, so kann das Friedensabkommen jederzeit und ohne weitere Erläuterungen gekündigt werden. Der Spieler, der den Vertragsbruch zu verantworten hat, muss mit entsprechenden Angriffen von unserer Seite rechnen, auch wenn noch keine Bestätigung über die Aufhebung des Friedensabkommens durch die gegnerische Flotte vorliegt.
§ 1 a – Angriffe auf Bewerber/Rekrut der mit uns verbündeten Allianz Die unter § 1 genannten Regelungen bleiben ausser Acht, sofern ein Mitglied einer mit uns verbündeten Flotte als Bewerber/Rekrut gekennzeichnet ist. Dieser Spieler darf von unseren Mitgliedern angegriffen werden. Gleiches gilt für die mit uns verbündete Flotte. Auch sie darf Bewerber unserer Flotte angreifen. Es gilt jedoch die Regelung, dass VOR den Angriffen die Diplomaten beider Allianzen zu unterrichten sind.
§ 2 – Beistand im Kriegsfall Wir stehen unseren Bündnispartnern auch im Kriegsfall zur Seite, sofern dieser Krieg nicht bereits bei Abschluss des Bündnisses bestanden hat, bzw. kurz bevorstand oder durch die Unterstützung in einem Krieg die Interessen unserer Allianz gefährdet werden. Eine abschliessende Entscheidung, ob wir in Kriegshandlungen eingreifen oder nicht trifft die Allianzführung.
§ 2 a – Beistand im Kriegsfall zweier mit uns verbündeter Flotten Unsere Flotte wird sich bei Kriegen, die zwischen zwei mit uns verbündeten Allianzen stattfinden, neutral verhalten und sich in das laufende Kampfgeschehen nicht einmischen. In unserer neutralen Position sind wir, sofern dies gewünscht wird, auch gerne bereit uns als Vermittler zwischen den Fronten zur Verfügung zu stellen.
§ 3 – Umgang mit den mit unserem Bündnispartner verbündeten Flotten Natürlich respektieren wir auch Abkommen, die eine mit uns verbündete Flotte bereits eingegangen ist. Das Friedensabkommen zwischen unserem Bündnispartner und uns beinhaltet jedoch nicht, dass wir gegen eine mit unserem Bündnispartner verbündete andere Flotten nicht mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen werden, sofern diese den Frieden der Flotte "Blutorden des Morath" gefährdet.
§ 4 – Unterstützung mit Rohstoffen Wir unterstützen uns auch gegenseitig mit Rohstoffen zu günstigeren Preisen als den jeweils aktuellen Marktpreisen, bzw. tauschen Ressourcen zum Kurs 1:1, sofern ein Spieler unserer Flotte über einen grossen Überschuss verfügt und daher etwas abgeben kann und von einem Bündnispartner dringend ein Rohstoff benötigt wird.
§ 5 - Gleichheitsprinzip Wir erwarten von unserem Bündnispartner, dass er in allen aufgeführten Paragraphen dieses Friedensvertrages ebenso in gleichem Umfang gegenüber unserer Flotte handelt
$ 6-Blutfreundschaftorden Jeder STO-Spieler der von uns einen Blutfreundschaftsorden verliehen bekommen hat, wird von unsere Flotte NICHT angeriffen.Sollte der Ordenträger uns angreifen, erlöcht Paragraph 6 für den Angreifer.
§ 7 – Abschliessende Regelung Dieser Friedensvertrag kann von beiden Seiten jederzeit durch Änderungen erweitert, eingeschränkt oder gekündigt werden.